Wollen wir es genau wissen?

Nein, wollen wir nicht. Oder doch? Ach, lieber nicht. Wenn wir die Eigentumsverhältnisse mancher Firmen genauer wissen wollten, muß man doch nur so lange die Eintragungen in irgendwelchen Handels-Registern verfolgen, bis man irgendwo am Ende ankommt. Und wenn man nicht den letzten Eigentümer persönlich identifizieren kann, dann ist es nicht gut. Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende. Es gibt auf dieser Welt keinen herrenlosen Besitz (Merke: selbst die Pferdeäpfel auf Cuxhavener Straßen darf man nicht einfach einsammeln!). Am Ende einer solchen „Forschungsreise“ kann keine No-Name-Company auf den Bahamas oder in der Schweiz stehen, denn auch diese hat einen oder mehrere Eigentümer, die „ein Gesicht haben“. Wenn man also wissen wollte, wo die russischen Oligarchen ihr Geld und ihre Wertgegenstände versteckt haben, muß man nur gesetzlich festlegen, daß bei nicht identifizierten Personen-Eigentümern der Besitz an den Staat fällt. Das wäre schön. Da darf man nicht aufhören, zu forschen, wenn der Eigentümer eine Briefkastenfirma ist. Und wenn der Eigentümer nicht beweisbar erklären kann, woher er das Geld für die Firma hat, dann wird er auch enteignet. Damit verhindert man, daß irgendein Sozialhilfeempfänger für kleines Geld sich zum Eigentümer erklären kann. Natürlich würde das ein ganz schönes Rumor geben. Aber da muß man durch. Doch wird das mit einer SPD-geführten Regierung nicht machbar sein. Auch deshalb nicht, weil irgendein Tüdelmors aus der FDP-Riege sofort Freiheit, Eigentum, Grundgesetz rufen würden. Und: Das steht nicht im Koalitionspapier – das paßt immer. Solche einschneidenden Geschichten machen nur konservative Parteien.