Minimax?

Ja. Was denn sonst? Der Zwerg kennt den Begriff „Minimax“ nicht nur im Zusammenhang mit Brandschutz. Es gibt auch „Minimax“ im Zusammenhang mit der deutschen (natürlich auch bei fremdländischen) Politik: Minimaler Ertrag bei maximalem Ärger. Nun plant die Berliner Ampelregierung nach dem Cannabis-Pflichtkonsum einen neuen Erstschlag gegen die Vernunft: Abschaffung der Steuerklassen III und V. Steht im Koalitionsvertrag – muß also gemacht werden. Ist wichtiger als Wohnungsbau. Der Zwerg vermutet, daß das eine Idee der GRÜNEN ist. Oder der SPD. Oder der FDP. Nicht von allen gleichzeitig, weil das bedeuten würde, daß die Ampel sich nicht stritt (kommt noch). Egal von wem. S’ist narrisch. Die FAZ, kluge Redakteure hinter dem Kopf, rechnet ein Beispiel vor. 3000 Euro für den Hauptverdiener mit Steuerklasse III (ist sicherlich die Frau), 1700 Euro für den Zweitverdiener mit Steuerklasse V (männlich, ist sicherlich die andere Hälfte eines glücklichen Ehepaars). Steuern für den Frau 88,16 Euro (sage noch jemand, wir seien ein Hochsteuerland!), Steuern für den Erzieher der Kinder und für den Abwasch zuständig: 245,25 Euro (der Zwerg hat die Zahlen nicht nachgeprüft), zusammen 333,41 Euro monatlich. Beide in Steuerklasse IV würden ihnen zusammen 411,58 Euro abgezogen werden. Selbst der Zwerg erkennt: das sind 78,17 Euro mehr als bei der jahrzehntelangen III/IV-Variante. Bei 4700 Euro brutto Familieneinkommen sind das schlappe 1,66 Prozent mehr. Wo ist das Problem? Umgerechnet sind das die Ausgaben für Nahrungsmittel und so für eine Woche. Können ja die Brötchen beim Aldi kaufen – sind dort billiger als beim Bäcker, oder sogar darauf verzichten. Wo also ist das Problem? Die beiden Vierer können ja einen Jahreslohnsteuerausgleich machen. Dann müssen sie nicht mehr nachzahlen. Vielleicht. Der Splittingvorteil ist für unverheiratete Bundestagsabgeordnete auch ein Punkt des ständigen Neids. Der muß auch weg. Wirklich. Minimax.